Die unsichtbare Herausforderung

Was die EU-Mikroplastik-Verordnung für die Zukunft von Reinigung, Bodenpflege und Werterhalt bedeutet

Mikroplastik ist längst kein Thema mehr, das ausschließlich in Diskussionen über Verbraucherartikel auftaucht. Was früher vor allem mit Kosmetikprodukten, Einweggeschirr oder Plastiktüten verbunden war, rückt zunehmend auch in anderen Branchen der Industrie in den Fokus – und erfordert selbst für ganz alltägliche Prozesse in der Reinigungs- und Pflegebranche ein neues Handeln.

Ausschlaggebend dafür ist, dass die EU ihre Vorgaben zur Vermeidung von Mikroplastikeinträgen in die Umwelt deutlich verschärft und an der schrittweisen Umsetzung ihrer Strategie arbeitet. Und das nicht ohne Hintergrund: Einmal in die Umwelt gelangt, ist Mikroplastik nicht biologisch abbaubar und auch in Kläranlagen nicht vollständig filterbar.

Es reichert sich über Jahre in Böden, Wasserkreisläufen und Organismen an. Tiere – darunter Fische und Schalentiere – nehmen die Partikel auf, wodurch sie letztlich auch in den menschlichen Körper gelangen. Um einer dauerhaften Verschmutzung unserer Ökosysteme und Gefährdung der Gesundheit entgegenzuwirken, ist es daher unerlässlich, die Eintragung von Mikroplastik in die Umwelt konsequent zu reduzieren. So wächst nicht nur der Druck von gesetzlicher Seite, sondern auch von Seiten der Objektbetreiber, die zunehmend die Nachfrage nach umweltfreundlichen Lösungen stellen, die nicht nur CO2 reduzieren, sondern deutlich weniger oder keine Schadstoffe ins Ökosystem eintragen.

Wie kann die Gebäudereinigungsbranche das Thema aufgreifen? Denn mit der Verordnung gehen Änderungen altbekannter Abläufe einher – sie fordert erhöhte Aufmerksamkeit in der Nutzung und Auswahl der passenden Systeme.

Was die EU eigentlich geregelt hat

Die „Verordnung (EU) 2023/2055“ verpflichtet Hersteller und Anwender dazu, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt so weit wie möglich zu verhindern.

Im entsprechenden Amtsblatt der Europäischen Union vom 27.09.23 heißt es dazu: „Schätzungen der Agentur zufolge beläuft sich die jährliche Menge an absichtlich vorhandenem Mikroplastik, das schließlich in die Umwelt freigesetzt wird, derzeit auf mehr als 42 000 Tonnen. […] Mehrere Mitgliedstaaten haben spezifische Maßnahmen verabschiedet oder vorgeschlagen. Ein Flickwerk an nationalen Beschränkungen kann jedoch das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen, weshalb es einer Harmonisierung auf Unionsebene bedarf. […] Um die Verschmutzung durch Kunststoff anzugehen, hat die Kommission im Januar 2018 eine Kunststoffstrategie verabschiedet, die u. a. darauf abzielt, alle Quellen zu reduzieren, die zur Verschmutzung durch Mikroplastik beitragen. […] Der Null-Schadstoff-Aktionsplan [von Mai 2021] enthält unter den Zielvorgaben bis 2030 insbesondere eine Reduzierung des in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks um 30 %.“

Die Verordnung verbietet schrittweise den Verkauf Mikroplastik als solchem beziehungsweise von Produkten, die absichtlich zugesetztes Mikroplastik enthalten, wenn die Verwendung der Produkte unweigerlich zur Freisetzung dieses Mikroplastiks in die Umwelt führt. Vom Verkaufsverbot ausgenommen sollen Produkte sein, die kein Mikroplastik freisetzen oder bei denen die Freisetzung von Mikroplastik minimiert werden kann. Zu Letzteren heißt es auf der entsprechenden Website der EU:

Die Hersteller dieser Produkte müssen der ECHA jedoch jedes Jahr die geschätzten Mikroplastikemissionen aus diesen Produkten melden. Außerdem müssen sie Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung des Produkts bereitstellen, um Mikroplastikemissionen zu vermeiden.“ (Website der Europäischen Kommission)

Ziel ist es also, den Eintrag von bewusst zugesetzten Kunststoffpartikeln dauerhaft deutlich zu reduzieren und alternative Lösungen zu fördern. In der Gebäudereinigungsbranche gewinnt das Thema somit zunehmend an Gewicht – überall dort, wo Kunststoffbestandteile über Reinigungs- oder Pflegeprozesse in den Wasserkreislauf oder Boden gelangen können, stellt sich künftig die Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung und fachgerechten Entsorgung.

Bodenpflege wird Teil der Diskussion – neue Anforderungen im Alltag

Ein Bereich, in dem seit Jahrzehnten mit kunststoffhaltigen Produkten gearbeitet wird, ist der Werterhalt elastischer Bodenbeläge. Auf vielen tausend Quadratmetern Bodenfläche werden Pflegedispersionen und polymerbasierte Siegelsysteme eingesetzt – Schutzfilme, die die Oberfläche vor Verschleiß schützen und regelmäßig erneuert werden müssen.

Genau an diesem Punkt wird das Thema Mikroplastik relevant – vor allem bei der gängigen Dispersionspflege, die mindestens einmal jährlich erneuert werden muss. Vor einem Neuauftrag wird die alte Pflegeschicht chemisch gelöst und mit viel Wasser entfernt. Die dabei entstehenden Rückstände enthalten die Kunststoffpartikel, deren Eintrag in die Umwelt dringend vermieden werden soll. Üblicherweise gelangen diese mit Reinigungsflotte und Waschwasser in die Kanalisation – und damit bald in Grundwasser, Flüsse und Meere.

Um die Ziele der Mikroplastikverordnung konsequent zu verfolgen, muss hier genau hingeschaut werden: Was geschieht mit Schmutzflotte, Wischwasser, Pads, Wischbezügen oder Eimern, die mit den partikelhaltigen Rückständen in Kontakt kommen?

Ein einfaches Auswaschen und Einleiten in den Abfluss ist mit den Vorgaben nicht mehr vereinbar. Vielmehr müsste jegliches anfallendes Abwasser aufwendig gesammelt oder gebunden, verschlossen und über den Restmüll entsorgt sowie auch alle Hilfsmittel entweder kontrolliert ausgewaschen oder direkt weggeworfen werden.

Für Gebäudedienstleister bedeutet das neue Herausforderungen und hohe Zusatzkosten im Arbeitsalltag. Neben der eigentlichen Reinigung und Pflege gewinnen die Kommunikation, das Aufsetzen neuer Prozesse sowie Materialfragen und Entsorgung an Bedeutung. Zwangsläufig rückt die Frage in den Fokus, welche Alternativen künftig die beste Lösung darstellen.

Nachhaltigkeit neu denken: langfristiger Werterhalt statt Zykluspflege

Ein guter Anfang für die Umwelt: viele Betriebe hinterfragen erstmals grundsätzlich, welche Materialien bei ihren Pflegeprozessen in den Wasserkreislauf gelangen und entwickeln ein Gefühl für die Relevanz. So kann mehr und mehr ein nachhaltiger Grundansatz in der Gebäudedienstleistung Fuß fassen, der technisch bereits seit Jahren auf der Schwelle steht: Weg von der klassischen Zykluspflege hin zu langfristigem Werterhalt. Weg von regelmäßigen Pflegeintervallen hin zu mehrjährigen Lösungen, die insgesamt weniger Materialeinsatz, Reinigungschemie und Wasser bedeuten und deren Eintrag von Mikroplastik deutlich besser vermieden werden kann.

Aus unserer Sicht können permanente PU-Siegel – wenn auch auf Basis von Polymeren – ein solcher Lösungsansatz sein. Entscheidend ist dabei die fachgerechte Anwendung. Wie bei vielen nachhaltigen Technologien erfordert auch der Einsatz von Permanentversiegelungen geschulte Anwender, geeignete Prozesse und ein konsequentes Handling über den gesamten Lebenszyklus hinweg.

Die Nachhaltigkeitswirkung der PU-Siegel-Systeme von Dr. Schutz wurde in den vergangenen Jahren mehrfach untersucht. So errechnete das Deutsche Institut für Nachhaltigkeit und Ökonomie im Rahmen eines umfassenden Gutachtens, dass durch die Umstellung von einer regelmäßig erneuerten Pflegedispersion auf unser mehrjähriges PU-Siegel auf einer Fläche von 1.000 Quadratmetern jährlich rund 10 Kilogramm Mikroplastik eingespart werden können. Darüber hinaus wurden starke Einsparungen bei Sondermüll, CO₂-Emissionen, Wasserverbrauch und Primärenergie ermittelt.

Nachgewiesen ökologisch – ohne Eintrag von Mikroplastik sanierbar

Das Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management (FIGR) untersuchte das Dr. Schutz PU-Siegel speziell auf Langlebigkeit und Sanierbarkeit. Im Vergleich zu den getesteten Polymerbeschichtungen und Pflegedispersionen wurde eine bis zu sechsfach höhere Nutzungsdauer nachgewiesen. Zudem lassen sich beschädigte Bereiche partiell sanieren, ohne die gesamte Oberfläche erneuern zu müssen. Bereits dieser verlängerte Lebenszyklus reduziert Materialeinsatz und Umweltbelastungen.

In puncto Mikroplastik bestätigt das FIGR die Möglichkeit der konformen Nutzung im Rahmen der EU-Verordnung: „Eine Berechnung über einen Zeitraum von 15 Jahren hat eine Einsparung von 88 % Mikroplastik ergeben. […] Darüber hinaus wird das Dr. Schutz PU Siegel matt im Sanierungsfall nur angeschliffen und nicht komplett entfernt. Hierbei fällt bereits weniger Kunststoffabrieb in Form von Schleifstaub an als bei einer vollständigen Entfernung. Sofern das Anschleifen trocken mit Absaugvorrichtung erfolgt, gelangt dieser Kunststoffabrieb/Schleifstaub erst gar nicht ins Abwasser, sondern wird über den Restmüll entsorgt.“ (Gutachten der Produktprüfung Dr. Schutz PU-Siegel matt des Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management (FIGR) vom 13.2.2025)

Hier zeigt sich vor allem ein wichtiger Kernaspekt für Gebäudedienstleistung der Zukunft: Nachhaltigkeit wird nicht mehr allein über einzelne Produkte bewertet, sondern über komplette Pflege- und Werterhaltungszyklen, über passenden Einsatz und bedachtes Handling von Produkten. Die Frage lautet nicht nur, ob ein System vollständig frei von Umweltwirkungen ist, sondern welche Anwendung über seine gesamte Lebenszeit die geringsten Belastungen verursacht.

Chancen für Gebäudedienstleister: Positionierung im Markt

Für Gebäudedienstleister kann es ein Umdenken bedeuten, sich von möglichst schnellen, günstigen und häufigen Methoden hin zu längeren Zyklen zu bewegen. Damit eröffnet sich jedoch die Chance, Kunden nicht nur bei der Reinigung, sondern zunehmend auch bei Fragen der langfristigen Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Werterhaltung zu beraten.

Für viele Kunden zählt auch „lange Ruhe und einen schönen Boden haben“ – wenngleich die einzelne Maßnahme der Neuversiegelung etwas aufwendiger und teurer ist als die gewohnte Dispersionspflege. Dienstleister sind hier gefragt, Kunden sinnvoll durch den Prozess zu begleiten und Vorteile der langfristigen Kosten-, Material- und Zeitersparnis nahezulegen.

Nicht zuletzt treffen Reinigungsprofis zunehmend – etwa in Kommunen, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern – auf Auftraggeber, die Faktoren wie Lebenszykluskosten, Ressourceneinsatz oder CO₂- und Mikroplastikbelastung in ihren Vergabeverfahren stärker bewerten als einen Quadratmeterpreis.

Die EU-Verordnung zur Mikroplastikreduktion mag für viele Betriebe zunächst zusätzlichen Aufwand und lästige neue Fragestellungen bedeuten – aber das macht sie auch zu mehr als einer reinen Umweltvorschrift: sie fordert die Branche dazu auf, gewohnte Prozesse zu hinterfragen und Nachhaltigkeit ganzheitlicher zu betrachten. Für Gebäudedienstleister birgt sie die Möglichkeit, sich vom reinen Ausführenden zum beratenden Partner für Werterhalt und Ressourcenschonung weiterzuentwickeln. Wer diesen Wandel frühzeitig aufgreift, kann nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch einen echten Mehrwert für Kunden und Umwelt schaffen.

Autor: Frank Knott, Mitglied der Firmenleitung, Dr. Schutz GmbH, Experte für Nachhaltige Bodenpflege und -sanierung

Quellen: